Die Arbeitsgemeinschaft "Sichers Tauchen im Bodensee" hat Regeln für das richtige Verhalten an den Tauchplätzen in Überlingen aufgestellt:
Allgemeine Regeln
- Autos platzsparend parken und Fahrgemeinschaften bilden!
- Parkscheine lösen, entsprechend der Aufenthaltsdauer
- So umziehen, das es pietäts- und rücksichtsvoll geschieht
- Nicht in die Hecken und Büsche pinkeln! Öffentliche WC und Campingtoiletten benutzen
- Taucherflagge sichtbar setzen
- Keine Gefährdung der Schifffahrt
- Kein lautes Ausblasen von Ventilen und Automaten
- Laute Musik / Unterhaltungen am Auto vermeiden
- Müll wieder mitnehmen
- Keinerlei Störungen von Nichttauchern, Passanten verursachen
Besonderheiten am Tauchplatz Parkhaus Post
- Wenn möglich, parken Taucher im unteren Parkdeck (2.UG)
- Im Parkdeck platzsparend innerhalb der Parkbox die Ausrüstung ausladen
- Zum Umziehen nicht die Toilette im EG benutzen
- Zum Pinkeln ausschließlich das WC im EG nutzen, aber nicht mit nassen Tauchanzügen
- Am Taucheinstieg mit Geländer nach links wegtauchen wegen der Hafeneinfahrt
Besonderheiten im Westen ( früher Baumarkt Graf)
- Während der Geschäftszeiten niemals auf dem Gelände parken
- Die Zufahrt nicht versperren
- Die ausgelegten Materialproben nicht beschädigen oder verschmutzen
Besonderheiten für den Tauchplatz "Plätzle" der TGÜ
- Plätzleordnung der TGÜ
- siehe auch "Plätzle"
- Das Taucherplätzle der TGÜ kann für tauchende Besucher gebucht werden
Verhaltensregeln am Tauchplatz "Campingplatz" als PDF
Das Baden und Tauchen ist im Umkreis von 100 m um die Einfahrten von Häfen, die von Fahrgastschiffen benutzt werden, und Landestellen der Fahrgastschifffahrt außerhalb öffentlicher Badeplätze verboten. Dies gilt auch für sonstige Hafeneinfahrten, wenn dadurch die Schifffahrt behindert wird. Das Tauchen in markierten Fahrwasser ist verboten.
Es ist verboten, unbefugt an Fahrzeuge heranzuschwimmen oder sich daran zu hängen. Die baden-württembergischen Tauchsportfachverbände BTSV und WLT haben aufgrund der sich aus der neuen BSO ergebenden Tauchverbotslage mit Unterstützung des AST für viele Taucheinstiege am Bodensee bei den zuständigen Landratsämtern Bodenseekreis (Friedrichshafen) und Konstanz Anträge auf generalisierende Ausnahmen gestellt.
Am 22.04.2006 wurden die generalisierenden Ausnahmen des Bodenseekreises (Tauchplätze Liebesinsel und Parkhaus Post Überlingen sowie Wintertauchplätze Zeughaus Überlingern und Wilder Mann Meersburg) sowie des Lankreises Konstanz (Tauchplatz Wallhausen westlich der Steganlage, Wintertauchplätze Bodmann Alter Hafen und Konstanz Seerhein) in Form von Allgemeinverfügungen veröffentlicht, die seit 23.04.2006 gültig ist.
Bei den Verhandlungen über die generalisierenden Ausnahmeregelungen mit den Schifffahrtsämtern und der Wasserschutzpolizei und in dem Schriftverkehr zu den Allgemeinverfügungen wurden wir mehrfach gezielt darauf hingewiesen, daß bei der Ausübung des Tauchsports generell und grundsätzlich keine Behinderung der Schifffahrt stattfinden darf. Für die Allgemeinverfügung besteht auch das Recht des jederzeitigen Widerrufes. D.h. dass als Folge von Zwischenfällen die Allgemeinverfügung
zurückgezogen werden kann.
Schifffahrt, Wasserschutzpolizei, Anwohnern und sonstigen Gewässernutzern schon im Ansatz, verhaltet Euch am Bodensee immer regelkonform und bitte, sensibilisiert alle Taucher bzgl. der problematischen Situation!
Es ist davon auszugehen, daß die Wasserschutzpolizei die Einhaltung der neuen BSO und der Allgemeinverfügungen ab sofort streng kontrollieren und im Falle von Zuwiderhandlungen eingreifen wird.
Der Württembergisches Landesverband WLT schreibt auf seiner Homepage zum Thema Tauchen im Bodensee/Bodenseeschifffahrtsverordnung:
Bodensee-Schifffahrts-Ordnung, Allgemeinverfügungen, Tauchplätze
Seit 01.01.2006 gilt die neue Bodenseeschifffahrtsordnung (BSO), deren Artikel 11.04 folgenden Inhalt hat:Das Baden und Tauchen ist im Umkreis von 100 m um die Einfahrten von Häfen, die von Fahrgastschiffen benutzt werden, und Landestellen der Fahrgastschifffahrt außerhalb öffentlicher Badeplätze verboten. Dies gilt auch für sonstige Hafeneinfahrten, wenn dadurch die Schifffahrt behindert wird. Das Tauchen in markierten Fahrwasser ist verboten.
Es ist verboten, unbefugt an Fahrzeuge heranzuschwimmen oder sich daran zu hängen. Die baden-württembergischen Tauchsportfachverbände BTSV und WLT haben aufgrund der sich aus der neuen BSO ergebenden Tauchverbotslage mit Unterstützung des AST für viele Taucheinstiege am Bodensee bei den zuständigen Landratsämtern Bodenseekreis (Friedrichshafen) und Konstanz Anträge auf generalisierende Ausnahmen gestellt.
Am 22.04.2006 wurden die generalisierenden Ausnahmen des Bodenseekreises (Tauchplätze Liebesinsel und Parkhaus Post Überlingen sowie Wintertauchplätze Zeughaus Überlingern und Wilder Mann Meersburg) sowie des Lankreises Konstanz (Tauchplatz Wallhausen westlich der Steganlage, Wintertauchplätze Bodmann Alter Hafen und Konstanz Seerhein) in Form von Allgemeinverfügungen veröffentlicht, die seit 23.04.2006 gültig ist.
Aufgrund der neuen BSO und den beiden Allgemeinverfügungen ergibt sich aus unserer Sicht folgende Lage für den Tauchsport am Bodensee:
Vom Tauchverbot betroffen sind folgende Tauchplätze:
- Meersburg Promenade, Platz 1, Tauchplatz T12 der Broschüre ‚Wassersport und Naturschutz am Bodensee’ des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 2002.
- Meersburg, Hafen Klingenstein.
- Überlingen, Promenade.
- Sipplingen, Steg, Tauchplatz T6 der Broschüre ‚Wassersport und Naturschutz am Bodensee’ des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 2002. Als Alternative steht zur Verfügung: Sipplingen, Parkplatz am Bahnhof. Dieser neueTaucheinstieg befindet sich > 100 m westlich des Schiffsanlegers, auf Höhe der 3. Boje. Von dort aus kann Richtung Westen getaucht werden.
An folgenden Tauchplätzen kann von 01.11. bis 15.03. getaucht werden, während des restlichen Jahres herrscht Tauchverbot (Wintertauchplätze)
- Bodmann, Alter Hafen. (Die Auflagen in der Allgemeinverfügung sind zu beachten)
- Konstanz, Tauchplätze Seerhein. (Die Auflagen in der Allgemeinverfügung sind zu beachten) Achtung: Es ist ein geeignetes Begleitboot mit Taucherflagge vorgeschrieben.
An folgenden Tauchplätzen kann von 15.10. bis 31.03. getaucht werden, während des restlichen Jahres herrscht Tauchverbot (Wintertauchplätze):
- Meersburg, Wilder Mann (Die Auflagen in der Allgemeinverfügung sind zu beachten)
- Überlingen, Zeughaus, Tauchplatz T9 der Broschüre ‚Wassersport und Naturschutz am Bodensee’ des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 2002. (Die Auflagen in der Allgemeinverfügung sind zu beachten)
Getaucht werden darf nach hiesiger Auffassung an folgenden Tauchplätzen:
- Meersburg, Plätzle, Tauchplatz Nr. T11 der Broschüre ‚Wassersport und Naturschutz am Bodensee’ des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 2002. Achtung: Unbedingt die 100 m Abstand vom Hafen Klingenstein und vom Fährhafen halten. Tauchen vom 'Plätzle' aus nur Richtung Westen.
- Überlingen, Liebesinsel. (Die Auflagen in der Allgemeinverfügung sind zu beachten). Achtung: Bitte verhaltet Euch an dem Tauchplatz so, daß die Gäste des angrenzenden Hotels nicht gestört und der Hotelbetrieb in keinster Weise beeinträchtigt wird. Der hoteleigene Steg steht ausschließlich den Hotelgästen zur Verfügung!
- Überlingen, Parkhaus Post, Tauchplatz T10 der Broschüre ‚Wassersport und Naturschutz am Bodensee’ des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 2002. Achtung: Tauchen nur Richtung Osten. (Die Auflagen in der Allgemeinverfügung sind zu beachten)
- Sipplingen, Parkplatz am Bahnhof. Der neue Taucheinstieg befindet sich > 100 m westlich des Schiffsanlegers, auf Höhe der 3. Boje. Von dort aus kann Richtung Westen getaucht werden.
- Ludwigshafen, Lehmschiff, Tauchplatz Nr. T5 der Broschüre ‚Wassersport und Naturschutz am Bodensee’ des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 2002.
- Marienschlucht, Tauchplatz T3 der Broschüre ‚Wassersport und Naturschutz am Bodensee’ des Ministerium für Kultus, Jugend und Sport 2002. Achtung: Auf ausreichenden Abstand (> 100 m) zum Schiffsanleger achten.
- Wallhausen, westlich der Steganlage, Achtung: es muß eine Boje mit der Alpha-Flagge mitgeführt werden. (Das angebrachte Hinweisschild und die Auflagen der Allgemeinverfügung sind zu beachten)
- und allen anderen bekannten Tauchplätzen.
Grundsätzlich gilt:
Grundsätzlich muss bei jedem Tauchgang eine Flagge Buchstabe >>A<< der internationalen Flaggenordnung (Doppelständer, deren Hälfte am Stock weiß und deren andere Hälfte blau ist) am Taucheinstieg an Land gesetzt werden. Nachts und bei unsichtigem Wetter ist die Flagge wirksam anzuleuchten. Die Polizei ist berechtigt, weitere Anordnungen zu treffen. Den Anordnungen ist Folge zu leisten.Bei den Verhandlungen über die generalisierenden Ausnahmeregelungen mit den Schifffahrtsämtern und der Wasserschutzpolizei und in dem Schriftverkehr zu den Allgemeinverfügungen wurden wir mehrfach gezielt darauf hingewiesen, daß bei der Ausübung des Tauchsports generell und grundsätzlich keine Behinderung der Schifffahrt stattfinden darf. Für die Allgemeinverfügung besteht auch das Recht des jederzeitigen Widerrufes. D.h. dass als Folge von Zwischenfällen die Allgemeinverfügung
zurückgezogen werden kann.
Um die Ausübung des Tauchsports im Bodensee zukünftig nicht zu gefährden, fordere ich alle Taucher auf:
Unterlasst jegliche Behinderung der Schifffahrt, vermeidet alle potentiellen Probleme mitSchifffahrt, Wasserschutzpolizei, Anwohnern und sonstigen Gewässernutzern schon im Ansatz, verhaltet Euch am Bodensee immer regelkonform und bitte, sensibilisiert alle Taucher bzgl. der problematischen Situation!
Es ist davon auszugehen, daß die Wasserschutzpolizei die Einhaltung der neuen BSO und der Allgemeinverfügungen ab sofort streng kontrollieren und im Falle von Zuwiderhandlungen eingreifen wird.