Freitag, 16. März 2012

Bodensee Schutzzone Sipplingen in Kraft

Zum Schutz der Seewasserentnahmeanlagen des Zweckverbands Bodensee-Wasserversorgung (BWV) haben das Landesministerium für Verkehr und Infrastruktur sowie das Landratsamt Bodenseekreis eine Verordnung erlassen. Kern der neuen Regelung ist ein rund 1800 Meter langer und etwa 400 Meter breiter Sperrbereich parallel zum Bodenseeufer ab dem Spetzgarter Hafen bis etwa zum Beginn des Kiesufers westlich des Seepumpwerks. Dieser darf von Wasserfahrzeugen jeglicher Art nicht befahren werden. Auch für Schwimmer und Taucher ist der Bereich tabu. Allerdings fallen ein 50 bis teilweise 100 Meter breiter Wasserstreifen entlang des Ufers und der Uferbereich selbst nicht in die Verbotszone. Baden und Wassersport mit nicht motorisierten Fahrzeugen sind dort weiterhin möglich.
Zum ganzen Bericht des BTSV
Die Lage der neuen Schutzzone Sipplingen

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